Dass Google, OpenAI und inzwischen auch Anthropic ihre KI-Inhalte technisch kennzeichnen, ist kein freiwilliges Extra, sondern die direkte Folge von Artikel 50 des EU AI Act. Diese Vorschrift verpflichtet Anbieter von KI-Systemen dazu, ihre Ausgaben maschinenlesbar als KI-generiert erkennbar zu machen – sie gilt seit dem 2. August 2026.
Seit ein paar Wochen macht auf LinkedIn und Instagram ein ziemlich aufgeregter Ton die Runde: KI-Anbieter würden jetzt im Verborgenen sämtliche Texte und Bilder markieren, damit sich der Einsatz von KI nicht länger verstecken lässt. Fangen wir mit dem Wichtigsten an: Es stimmt, technische Markierung von KI-Inhalten ist inzwischen tatsächlich weit verbreitet – nur eben nicht neu und nicht geheim. Und an deinen eigentlichen Pflichten als Unternehmen ändert sich dadurch ohnehin nichts.
Bei Text-Wasserzeichen steckt dahinter kein sichtbares Symbol, sondern ein statistisches Muster: Beim Generieren bevorzugt das Modell minimal bestimmte Wörter gegenüber gleichwertigen Alternativen. Für dich als Leserin ist davon nichts zu sehen – aber eine Maschine kann das Muster erkennen, und zwar auch dann noch, wenn der Text kopiert, umformuliert oder gekürzt wurde. Im Überblick, wer welches Verfahren nutzt:
Beide grundlegenden Wege – statistisches Textmuster und C2PA-Metadaten – verfolgen dasselbe Ziel, nämlich technisch nachweisbare Herkunft, funktionieren aber unterschiedlich und sind (noch) nicht vollständig untereinander kompatibel.
Technisch steckt dahinter ein kryptografischer Schlüssel – vereinfacht gesagt eine Art geheimer Rechencode, den nur der Anbieter kennt und der bei jedem Wort entscheidet, welche von mehreren gleichwertigen Alternativen bevorzugt wird. Der Text bleibt dabei genauso sinnvoll und lesbar. Auslesen kann dieses Muster deshalb nur, wer genau diesen Schlüssel bzw. das dazu passende Prüf-Tool des Anbieters besitzt; für Außenstehende ist der Text ohne ein solches Werkzeug nicht direkt einsehbar. Und: Je länger ein Text ist, desto zuverlässiger lässt sich das Muster nachweisen.
Der Grund ist ein neues Gesetz: Seit dem 2. August 2026 verlangt Artikel 50 des EU AI Act, dass Anbieter von KI-Systemen ihre Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format markieren müssen, damit sie technisch als künstlich erzeugt erkennbar sind. Diese Pflicht trifft die Anbieter selbst – also Unternehmen wie Google, OpenAI, Anthropic oder Meta – nicht dich als Nutzerin direkt. Wer schon länger mit dem AI Act beschäftigt ist, für den kommt das wenig überraschend: Die Regelung war seit der Veröffentlichung der Verordnung 2024 bekannt, nur das konkrete Datum ihres Inkrafttretens rückte jetzt eben näher.
Die Frage, die mir gerade oft begegnet, lautet: Wie stelle ich sicher, dass mein Content nicht als KI-generiert auffällt? Für mich ist das die falsch gestellte Frage. Nicht, weil sich das technisch nicht umgehen ließe – sondern weil dahinter eine Haltung steckt, die ich nicht teile: dass man den KI-Einsatz gegenüber der eigenen Kundschaft verbergen müsste.
Unabhängig von Wasserzeichen gilt: Wer KI-Tools im Unternehmen einsetzt, muss das ohnehin in der Datenschutzerklärung offenlegen – je nach Leistung auch in den AGB. Diese Pflicht besteht nicht erst seit der neuen Kennzeichnungsregel, sondern seit dem Tag, an dem ein Tool erstmals eingesetzt wurde. Die Wasserzeichen ändern daran inhaltlich nichts; sie unterstreichen lediglich technisch, was rechtlich längst Pflicht war.
Offener Umgang mit KI-Einsatz ist kein Risiko für dein Vertrauen – er ist oft genau das, was Vertrauen schafft.
Ob ein Text „nach KI klingt", merkt deine Leserschaft ohnehin nicht am technischen Wasserzeichen, sondern an etwas ganz anderem: am Klang, an der Tonalität, daran, ob eine echte Stimme und ein echter Standpunkt dahinterstehen. Genau darum lohnt es sich, die Energie nicht in die Frage zu stecken, wie man Wasserzeichen umgeht, sondern in die Frage, wie man KI-gestützt Texte erstellt, die trotzdem unverkennbar nach dir klingen.
Wenn dich das grundlegende Regelwerk dahinter interessiert: In meinem Beitrag „KI-Kennzeichnungspflicht: Was Artikel 50 des AI Act für dich bedeutet" geh ich ausführlicher auf die rechtlichen Grundlagen, Fristen und Bußgelder ein.
Quellen: Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act), Art. 50; Google DeepMind zu SynthID Text; Anthropic (Stand August 2026) zur Kennzeichnung von Claude-Inhalten; Coalition for Content Provenance and Authenticity (C2PA).
Hinweis: Dieser Beitrag wurde von mir mit Unterstützung von KI recherchiert und zusammengestellt. Er ist eine Zusammenfassung öffentlich zugänglicher Informationen und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Haftung übernommen. Bitte recherchiere die für dich relevanten Punkte eigenständig – insbesondere zu Datenschutzerklärung und AGB – und prüfe sie sorgfältig, idealerweise mit einer Kanzlei für IT- und Medienrecht, bevor du dich darauf verlässt oder sie für eigene Inhalte verwendest.